Abrechnung
Kosten und Abrechnung
Die Praxis arbeitet privatärztlich. Alle ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, einzeln und nachvollziehbar. Sie erhalten vor dem ersten Termin eine schriftliche Übersicht über die zu erwartenden Kosten.
Wer die Kosten trägt
| Privatversicherte | reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein. Die Erstattung richtet sich nach dem Tarif. Bei Fragen zur Erstattung einzelner Leistungen lohnt sich eine Rückfrage bei der Versicherung vor dem Termin. |
| Beihilfeberechtigte | reichen die Rechnung bei der Beihilfestelle und der ergänzenden Versicherung ein. |
| Gesetzlich Versicherte | können die Sprechstunde als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten nicht. Vor Behandlungsbeginn wird eine schriftliche Vereinbarung über die zu erwartenden Kosten getroffen. |
Kostenrahmen je Termin
Jeder Termin setzt sich aus einzelnen Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte zusammen. Die Tabelle nennt die Gebührenziffern, die bei einem typischen Verlauf anfallen, und den Betrag zum 3,5-fachen Satz, dem Höchstsatz der Gebührenordnung. Er wird auf der Rechnung begründet, weil die Termine deutlich länger dauern, als die Gebührenordnung voraussetzt. Abgerechnet wird, was tatsächlich erbracht wurde; entfällt eine Leistung, entfällt ihr Betrag.
| Termin | Gebührenziffern | Betrag |
|---|---|---|
| Erstuntersuchung rund 60 Minuten |
Nr. 3 eingehende Beratung · Nr. 8 Ganzkörperstatus · Nr. 11 Untersuchung der Prostata · Nr. 250 Blutentnahme | 104,04 € |
| Zweite Messung rund 15 Minuten |
Nr. 250 Blutentnahme | 8,16 € |
| Befundbesprechung rund 30 Minuten |
Nr. 3 eingehende Beratung · Nr. 75 ausführlicher schriftlicher Befundbericht | 57,12 € |
| Verlaufskontrolle rund 30 Minuten |
Nr. 3 eingehende Beratung · Nr. 5 symptombezogene Untersuchung · Nr. 250 Blutentnahme | 55,08 € |
| Zweitmeinung zu einer laufenden Therapie rund 60 Minuten |
Nr. 3 · Nr. 8 · Nr. 11 · Nr. 250 · Nr. 75 schriftlicher Bericht | 130,56 € |
Grundlage ist der Punktwert der Gebührenordnung von 5,82873 Cent. Die vollständige Abklärung, also Erstuntersuchung, zweite Messung und Befundbesprechung, liegt damit bei rund 169 €, zuzüglich der Laborkosten, die das Labor gesondert berechnet.
Zeit, die die Gebührenordnung nicht kennt
Die Gebührenordnung stammt aus einer Zeit, in der ein Arztkontakt wenige Minuten dauerte. Ein Erstgespräch von einer Stunde bildet sie auch zum Höchstsatz nicht ab. Wo der Aufwand darüber hinausgeht, kann vor der Behandlung eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 2 der Gebührenordnung getroffen werden, mit einem höheren Steigerungssatz für die Gesprächsleistungen. Sie wird vorher besprochen, von beiden Seiten unterschrieben und enthält den Hinweis, dass Versicherungen den darüber liegenden Anteil möglicherweise nicht erstatten. Ob und in welcher Höhe, steht hier, sobald das Leistungsverzeichnis anwaltlich geprüft ist.
Laborkosten
Die Laboranalytik führt ein Fachlabor durch. Es rechnet seine Leistungen bei Privatversicherten und Selbstzahlern direkt mit Ihnen ab, ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Kosten erscheinen deshalb auf einer zweiten Rechnung und sind in den Rahmenangaben oben nicht enthalten.
Wie hoch sie ausfallen, hängt davon ab, welche Werte bestimmt werden. Die hormonelle Basisdiagnostik mit Gesamttestosteron, SHBG, LH und FSH liegt in einem Bereich von [Rahmen]; kommen Blutbild, Schilddrüse, Blutfette und Blutzucker hinzu, entsprechend mehr. Welche Werte gemessen werden, entscheidet sich im Erstgespräch, und Sie erfahren vorher, womit zu rechnen ist.
Arzneimittel
Testosteronpräparate werden hier nicht verordnet; eine Hormontherapie findet, falls sie angezeigt ist, beim Facharzt statt und wird dort abgerechnet. Sollte im Einzelfall ein anderes Arzneimittel verordnet werden, kaufen Sie es in der Apotheke. Es ist nicht Teil der Praxisrechnung, und gesetzlich Versicherte tragen die Kosten einer privatärztlichen Verordnung selbst.
Die schriftliche Vereinbarung
Vor der Behandlung erhalten Sie eine schriftliche Vereinbarung, in der die vorgesehenen Leistungen mit ihren Gebührenziffern und dem angewandten Steigerungssatz aufgeführt sind. Sie wird vor dem ersten Termin besprochen und von beiden Seiten unterschrieben.
Darin steht auch der Hinweis, dass private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten möglicherweise nicht vollständig erstatten. Das ist keine Formalie: Wie viel erstattet wird, hängt vom Tarif ab und liegt außerhalb dessen, was eine Praxis beeinflussen kann.
Warum es keine Pakete gibt
Andere Anbieter arbeiten mit Monatsbeiträgen oder Programmen zum Festpreis. Die Gebührenordnung für Ärzte lässt das nicht zu: Ärztliche Leistungen werden einzeln berechnet, nach dem, was tatsächlich erbracht wurde. Das ist unbequemer zu vergleichen, aber es bedeutet auch, dass Sie nichts bezahlen, was nicht stattgefunden hat. Ergibt die Erstuntersuchung, dass keine weitere Diagnostik nötig ist, wird auch keine berechnet.
Was nicht berechnet wird
Es gibt keine Anmeldegebühr, keine Mitgliedschaft, kein Abonnement und keine Bereitstellungspauschale. Es werden keine Nahrungsergänzungsmittel verkauft und keine Zusatzleistungen angeboten, die medizinisch nicht begründet sind.